Charta der Gesundheitsdienste
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, Ihnen die neue Charta der Gesundheitsdienste in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Dank der darin enthaltenen Informationen, können sich die Nutzer einfach über die wichtigsten Dienstleistungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie den Zugang zu diesen und deren Nutzung informieren.
Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein nützliches Instrument an die Hand zu geben, das es ihnen ermöglicht, ihre gesundheitlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Gleichzeitig soll damit das Wissen über den Südtiroler Sanitätsbetriebes in der Bevölkerung gesteigert werden.
Mit der Charta der Gesundheitsdienste wollen wir die Patientinnen und Patienten verstärkt miteinbeziehen und sie zu aktiven Akteuren machen, indem wir ihnen die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um selbst die besten Entscheidungen zum Schutz ihres eigenen Wohlbefindens treffen zu können.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen!
Abteilung Kommunikation
1. Allgemeine Grundsätze und Zielvorhaben
Auftrag
Auftrag des Betriebes ist es, den Gesundheitsschutz für das gesamte Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol zu garantieren, sowie den Gesundheitsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Der Betrieb garantiert Leistungen und Dienste der Prävention, Therapie, Pflege und Rehabilitation, die in der Landesprogrammierung und in den Staatsbestimmungen vorgesehen sind. Weiters verfolgt der Betrieb das Ziel der Förderung der Gesundheit, im Sinne einer gesamtheitlichen Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung. Zu diesem Zwecke gewährleistet der Betrieb die von der Landesregierung festgelegten wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) und zusätzlichen Leistungen (extra-WBS), wobei er sich der betriebseigenen Dienste oder der von anderen öffentlichen oder privaten akkreditierten Körperschaften gemäß den in den Vertragsabkommen angegebenen qualitativen und quantitativen Merkmalen angebotenen Dienste bedient; dabei darf der Rahmen des Betriebshaushaltes nicht überschritten werden.
Die WBS sind Leistungen und Dienste, die der nationale Gesundheitsdienst allen Anspruchsberechtigten unentgeltlich bzw. gegen einen Selbstbehalt in Form eines Tickets gewährt.
Strategische Vision des Betriebes
Um die Gesundheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und die professionellen Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfüllen, richtet der Betrieb eine Organisation ein, die Vertrauen erweckt. Diese strategische Vision wird von einigen allgemein anerkannten Grundsätzen abgeleitet. Die Grundsätze dieser strategischen Vision sind folgende:
- die Gleichstellung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger;
- die Erfüllung der Gesundheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger durch angemessene Leistungen;
- die laufende Verbesserung der Qualität der angebotenen Leistungen;
- die Miteinbeziehung und die ständige Qualifikation des Personals mittels Aus- und Weiterbildungsprogrammen, wobei die ständige Entwicklung neuer Kenntnisse und Zuständigkeiten des Personals zu fördern sind;
- die Optimierung des Ressourceneinsatzes im Hinblick auf die Erreichung von hohen Effizienz- und Wirksamkeitsstandards.
Grundwerte des Betriebes
Der Betrieb gründet auf allgemein anerkannten ethischen Grundwerten, an denen sich das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert.
Der Betrieb handelt nach folgenden Werten:
- Professionalität
- Zusammenarbeit
- Loyalität und Engagement
- Verantwortung
- Transparenz
- Datenschutz
Schmerzfreies Krankenhaus
Mit Inkrafttreten des Gesetzes 38 im März 2010, „Maßnahmen, um den Zugang zu Palliativ- und Schmerztherapie zu gewährleisten,“ wurde es Pflicht, die Erhebung des Schmerzes, die analgetische Technik, die verwendeten Medikamente und die erzielten Ergebnisse in die Patientenkartei einzutragen. Die Anerkennung, dass der Zugang zur Palliativ- und Schmerztherapie ein Recht der Bürgerin und des Bürgers ist, zeigt die steigende Achtung vor der Lebensqualität der Patientin und des Patienten, auch prioritäres Ziel unseres Betriebes. Die Ausbildung der letzten Jahre hat ermöglicht, die Sensibilität und Aufmerksamkeit des Gesundheitspersonals für die Schmerzen der Patientinnen und Patienten zu erhöhen, damit alles getan wird, um die Schmerzen zu lindern.
Die Charta der Gesundheitsdienste ist die Vereinbarung zwischen dem Sanitätsbetrieb und der Bevölkerung hinsichtlich der Formen der Förderung, des Schutzes und der Wiederherstellung der Gesundheit. Da es sich um eine gegenseitige Vereinbarung handelt, muss diese auf Transparenz und auf gegenseitiger Zusammenarbeit aufbauen, was bedeutet, dass die Partnerinnen und Partner Informationen geben und erhalten, zuhören, zusammen Lösungen finden, um anfallende Probleme zu überwinden und um neue Wege zu finden, das Gesundheitswesen zu verbessern; es bedeutet aber auch, dass jede Person sich sowohl individuell als auch in der Gemeinschaft gesundheitsbewusst verhält. Der Sanitätsbetrieb und die Bürgerinnen und Bürger müssen verantwortungsbewusst bei der Umsetzung der Bestimmungen zusammenwirken.
Für den Sanitätsbetrieb bedeutet diese Vereinbarung, dass er:
- die grundsätzlichen Entscheidungen und Ausrichtungskriterien erläutert, ebenso die durchgeführten Tätigkeiten und die angebotenen Dienste, die entweder vom Betrieb selbst oder von anderen Stellen erbracht werden, denen bestimmte Tätigkeiten übertragen werden;
- die garantierten Qualitätsstandards gewährleistet;
- die Verpflichtungen einhält, die er eingegangen ist, um den Dienst ständig zu verbessern;
- den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und deren Mitbestimmung gewährleistet;
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Vereinbarung, dass sie:
- alle Maßnahmen treffen, um das Gebiet vor Gesundheitsrisiken zu schützen;
- sich nach Möglichkeit immer so verhalten, dass eine Gefährdung der Gesundheit vermieden wird;
- sich über die Dienste informieren;
- die Dienste in angemessener Form in Anspruch nehmen, da jeder kleinste Missbrauch Verzögerungen für jene Patientinnen und Patienten mit sich bringen kann, die die Leistungen wirklich brauchen;
- mit den Diensten dahingehend zusammenarbeiten, dass die Leistungen zeitgerecht erbracht werden und das bestmögliche Ergebnis erzielen;
- mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dienstes über die therapeutischen Entscheidungen, die sie betreffen, sprechen und die Empfehlungen befolgen, da dies sicher dazu beiträgt, positive Ergebnisse zu erzielen;
- auf Unregelmäßigkeiten und/oder Fehlleistungen hinweisen, aber auch Anregungen und Vorschläge für Verbesserungen vorbringen.
Die Charta der Dienste enthält alle Angaben, die Sie brauchen, um sich in den Diensten zurechtzufinden, um diese in Anspruch nehmen zu können. Um die Nutzung zu erleichtern, gliedert sie sich in mehrere Abschnitte zu den einzelnen Gesundheitsdiensten.
„Der Arzt muss dem Patienten genaue Informationen über Diagnose, Prognose, Perspektiven und mögliche diagnostische und therapeutische Alternativen sowie die wahrscheinlichen Folgen seiner Entscheidungen übermitteln. Dabei muss der Arzt die Fähigkeit des Patienten berücksichtigen, die vorgeschlagenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu verstehen. Jede weitere Informationsanfrage von Seiten des Patienten muss zufriedenstellend beantwortet werden.“ (Art. 30 Medizinischer Ethikkodex).
Geltende Rechtsvorschriften
Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 betreffend den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr dieser Daten; GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 30. Juni 2003, Nr. 196 Datenschutzkodex i.g.F.
Besondere Kategorien von personenbezogene Daten
Dem Bürger und der Bürgerin, die zur diagnostischen Abklärung, für Behandlung und medizinische Leistungen sowie zur Abwicklung der damit verbundenen administrativen Tätigkeiten mit den Gesundheitseinrichtungen in Kontakt treten, müssen absolute Vertraulichkeit und das höchste Maß an Respekt seiner/ihrer grundlegenden Rechte und seiner/ihrer Würde gewährleistet werden. Daten, die Informationen über den Gesundheitszustand offenbaren (so genannte Gesundheitsdaten), sowie genetische und biometrischen Daten, unterliegen besonders strengen Schutzmaßnahmen.
Verarbeitung der Daten
Artikel 13 der EU-Verordnung Nr. 2016/679 legt fest, dass der betroffenen Person vor der Datenerhebung ein Informationsschreiben zur Verfügung gestellt werden muss, das unter dem Gesichtspunkt der Transparenz zahlreiche Informationen liefert, unter anderem den Zweck und der Modalitäten der Verarbeitung, die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, die Angabe des Verantwortlichen der Datenverarbeitung, des Datenschutzbeauftragten sowie die Rechte der betroffenen Person.
Einwilligung zur Verarbeitung der Daten
Im Betrieb besteht die Möglichkeit, eine freiwillige und fakultative Einwilligung zur Verarbeitung der Daten mittels der Elektronischen Patientenakte zu erteilen, einem Instrument zur digitalen Erfassung aller klinischen Daten und Dokumente, die für die betreuten Personen erbracht worden sind und das es den Gesundheitsfachkräften, die den Bürger/die Bürgerin in Behandlung nehmen, erlaubt, die Informationen betreffend die vorhergehenden Gesundheitsleistungen einzusehen, um unverzüglich die beste Behandlungsmöglichkeit zu ermitteln.
Weitere Informationsschreiben und damit verbundene Einwilligungen können falls erforderlich im Zusammenhang mit der verschiedenen Verarbeitungen personenbezogener Daten, die für die betroffene Person von Interesse sind, angefordert werden. Um die Interessen der Bürger und Bürgerinnen bestmöglich zu wahren, hat der Sanitätsbetrieb in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung Nr. 2016/679 die Ernennung des Datenschutzbeauftragten (Data Protection Office- DPO) vorgenommen.
Der DPO bildet zusammen mit der Datenschutzreferentin die sogenannte „Datenschutzsteuerungsgruppe“, die den Bezugspunkt für alle Belange der Verarbeitung der Daten im Betrieb darstellt.
Kontakt:
Data Protection Officer: Compliance Officer und Data Protection
E-mail: privacy@sabes.it
Achtung:
Wir weisen darauf hin, dass der Rechtssitz des Südtiroler Sanitätsbetriebes, als Verantwortlicher der Datenverarbeitung, geändert wurde. Die neue Adresse ist: T.A.-Edison-Straße 10/D in 39100 Bozen
Letzte Aktualisierung: 28/10/2025
2. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb
Generaldirektor: Dr. Christian Kofler
Sanitätsdirektor: Dr. Josef Widmann
Pflegedirektorin: Dr.in Marianne Siller
Verwaltungsdirektor: Dr. Luca Armanaschi
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb umfasst ein Gebiet von 7.400,43 km². Zum 31.12.2022 zählte die Wohnbevölkerung 534.147 Einwohner.
Wohnbevölkerung und Fläche der Gesundheitsbezirke:
Bozen - 1512,57 km² - 235.296 Einwohner
Meran - 2542,41 km² - 139.500 Einwohner
Brixen - 1273,79 km² - 78.708 Einwohner
Bruneck - 2071,66 km² - 80.643 Einwohner
Gesamt - 7400,43 km²- 531.178 Einwohner
Quelle: ISTAT/ASTAT
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb, für die regionale Gesundheitsversorgung zuständig, ist in Gesundheitsbezirken organisiert, die eine umfassende medizinische Versorgung gewährleisten. Die Bezirke, die sich aus Krankenhäusern und verschiedenen Diensten zusammensetzen, bieten integrierte Gesundheitsdienste an, die die bestmögliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben.
Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links:
3. Allgemeine Informationen
Die Informationsschalter befinden sich am Haupteingang eines jeden Krankenhauses. Am Schalter bekommt man allgemeine Auskünfte, auch in welcher Abteilung eine Patientin oder ein Patient eingeliefert ist:
Bozen - tel. 0471 438 111
Meran - tel. 0473 263 333
Schlanders - tel. 0473 738 111
Brixen - tel. 0472 812 111
Sterzing - tel. 0472 774 111
Bruneck - tel. 0474 581 111
Innichen - tel. 0474 917 111
Die Geburtsmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Gemeinde können Sie die folgenden Links konsultieren:
Die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst erfolgt beim nächstgelegenen Gesundheitssprengel des Wohnsitzes. Das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen können je nach Kategorie über den CIVIS-Dienst eingesehen werden:
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für italienische Staatsbürger/innen
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für EU-Bürger/innen und Gleichgestellte
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für Nicht-EU-Bürger/innen
- Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin - Wahl und Widerruf
- Kinderarzt/Kinderärztin freier Wahl - Wahl und Widerruf
- Medizinische Betreuung in Italien
Alle beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen haben Anrecht auf Zugang zu den Gesundheitsdiensten. Die Leistungen werden in der Regel kostenlos erbracht, außer einer Ticketzahlung, sofern vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie in CIVIS unter „Ticketbefreiung“ oder auf der Website der Provinz unter „Selbstbeteiligungen an der Gesundheitsausgabe“.
- Medizinische Betreuung im Ausland
In unserem CIVIS-Dienst „Gesundheitsleistungen im Ausland“ finden Sie alle notwendigen Informationen zur Gesundheitsversorgung im Ausland.
Der Ankauf von Arzneimitteln kann bei jeder öffentlichen und mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen privaten Apotheke in Südtirol gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes (Bewilligung Landesgesundheitsdienst) vorgenommen werden. Das zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes ausgestellte ärztliche Rezept hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, ausgenommen der Ausstellungstag.
Weitere Informationen finden Sie in der CIVIS-Dienstleistung "Pharmazeutische Versorgung".
Kann in direkter und indirekter Form unterteilt werden.
- Direkte Form: Sie umfasst die fachärztlichen Visiten sowie die instrumentellen und diagnostischen Leistungen und Laboruntersuchungen, die vom Landestarifverzeichnis vorgesehen sind (Beschluss der Landesregierung Nr. 169 vom 19.03.2024 und spätere Änderungen). Die Leistungen müssen von einer Ärztin oder von einem Arzt des staatlichen Gesundheitsdienstes (SSN) verschrieben werden.
- Indirekte Form: sieht die Erstattung des Tarifs für ambulante Leistungen bestimmter medizinischer Fachbereiche vor, die auf der entsprechenden Seite des CIVIS-Dienstes "Rückvergütung von fachärztlichen ambulanten Leistungen" aufgeführt sind.
Jegliche Verschreibung von Medikamenten, sowie Untersuchungen, fachärztlichen Visiten, therapeutischen Eingriffen oder vorgeschlagenen Aufnahmen, muss auf Rezept (Bewilligung) des Landesgesundheitsdienstes ausgestellt werden. Diese Bewilligung kann nur von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, von frei wählbaren Kinderärztinnen und Kinderärzten und vom angestellten ärztlichen Personal des Sanitätsbetriebes ausgestellt werden. Diese Rezepte sind mittlerweile auch als sog. elektronische Rezepte verfügbar.
Besonders achtsam, sollte man beim Erhalt einer Verschreibung sein. Denn scheint kein, oder ein falscher Befreiungscode auf der Bewilligung auf und die Leistung wird in Anspruch genommen, muss das vollständige Ticket beglichen werden. Auch dann, wenn die/der Betreute ticketbefreit ist. Daher ist es angebracht die verschreibende Ärztin oder den verschreibenden Arzt über den Befreiungscode zu informieren und sofort bei Erhalt der Bewilligung, die Korrektheit der Ticketbefreiung zu überprüfen, um Fehler und daraus resultierende Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Ticketbefreiungen: Ticketbefreiung aus Einkommensgründen und Ticketbefreiung infolge eines Krankheitsbildes (Pathologie). Unterschiedlich sind auch die zuständigen Ämter, die diesbezügliche Befreiungsbescheinigungen ausstellen. Betreffend einer Pathologie, sind Fachärztinnen und Fachärzte des Sanitätsbetriebes zuständig, hingegen für Befreiungen infolge des Einkommens, muss man sich an die Dienste für die finanzielle Sozialhilfe, wenden. Der Erhalt der Bescheinigung ist aber erst mit dessen Registrierung gültig. Diese muss in den Verwaltungsämtern der Sprengel registriert werden.
Grundregeln der Verschreibung
Die Verschreibung muss verpflichtend folgende Elemente beinhalten:
- Fragestellung bzw. diagnostischer Verdacht, der den Anspruch auf die Leistung begründet;
- Kodex der Leistung und/oder Beschreibung der Leistung;
- Kodex der Ticketbefreiung, falls vorgesehen. Wenn die Ticketbefreiung auf der Verschreibung nicht aufscheint, muss das Ticket bezahlt werden;
- Art der des Zugangs (Erstzugang oder Folgezugang) in den vorgesehenen Fällen;
- Prioritätsklasse im Falle eines Erstzugangs. Falls keine Prioritätsklasse ausgewählt wurde, wird die verschriebene Leistung mit der Prioritätsklasse „P- programmierbar“ eingestuft.
Grundregeln der Verschreibung | Südtiroler Sanitätsbetrieb (sabes.it)
Ambulante fachärztliche Betreuung
Von grundlegender Bedeutung ist bei der Verschreibung die Unterscheidung zwischen Erstzugängen, für welche maximale Wartezeiten eingehalten werden müssen, und Folgezugängen, für welche hingegen keine Höchstwartezeiten vorgesehen sind.
Erstzugang
Unter Erstzugängen versteht man fachärztliche Erstvisiten und diagnostisch-therapeutische Erstleistungen. Sie gehören zu einer der folgenden drei Kategorien:
- erster Kontakt des Patienten mit dem Gesundheitssystem aufgrund eines gesundheitlichen Problems;
- Visiten, die der Facharzt, der den Patienten zum ersten Mal untersucht, von einem Arzt eines anderen Fachbereiches zur weiteren diagnostischen Abklärung anfordert;
- Visiten für bereits bekannte chronische Patienten mit einem neuen gesundheitlichen Problem, welches nicht mit der bereits diagnostizierten Erkrankung zusammenhängt.
Folgeleistung
Unter Folgeleistungen hingegen fallen Kontrollvisiten und Folgezugänge zu diagnostisch therapeutischen Leistungen. Sie gehören zu einer der folgenden vier Kategorien:
- Leistungen, um den Verlauf von chronischen Erkrankungen zu überwachen, um später auftretende Komplikationen einzuschätzen und um die Stabilisierung des Krankheitsverlaufes oder des Therapieerfolgs zu überwachen - unabhängig vom Zeitpunkt des Erstzugangs;
- Visiten für bereits bekannte chronische Patienten mit einem neuen gesundheitlichen Problem, welches mit der bereits diagnostizierten Erkrankung zusammenhängt;
- Leistungen, die im Anschluss an eine erste diagnostische Einstufung stattfinden und/oder vom behandelnden Facharzt, dem Haus- oder Kinderarzt freier Wahl angefordert werden;
- Leistungen, die von derselben operativen Einheit angefordert werden, die die Erstvisite durchgeführt hat, um den Diagnoseprozess zu vervollständigen;
- Follow-up Leistungen;
- Visiten zur eventuellen Bestätigung der Ticketbefreiung aus Krankheitsgründen
- Neubewertung der Therapiepläne. Insofern möglich, sollte die Neubewertung des Therapieplanes mittels Fernkommunikationstechniken erfolgen und dieser in digitalisierter Form den Patienten mitgeteilt werden. Wenn die Präsenz des Patienten erforderlich ist, sollte die Neubewertung mit der Kontrollvisite übereinstimmen.
Man kann die Befunde auf zwei Weisen erhalten:
- Durch der Betreuten oder des Betreuten bei der Struktur, die die Leistung erbracht hat, oder beim Schalter für die Befundausgabe, sofern vorhanden
In Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen muss die Person, die die Befunde abholt, den bei der Annahme angegebenen Abholschein zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen.
Wird eine andere Person beauftragt, so muss diese einen gültigen Personalausweis, den Abholschein des Patienten oder der Patientin und ein unterschriebenes Vollmachtsformular vorlegen, dem eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des Patienten oder der Patientin beigefügt ist. - Online, indem sie vom entsprechenden Portal auf der Website des Sanitätsbetriebes heruntergeladen werden
Die im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen können die Befunde, die im Labor (inkl. Mikrobiologie) sowie im Dienst für Aufnahmediagnostik (Röntgenbilder, Computertomografie-, Magnetresonanz-und Ultraschall-Befunde) durchgeführt wurden, sowie im Rahmen einer Blutspende getätigte Analyse-Ergebnisse, rund um die Uhr über den Dienst „Online-Befunde“ auf dem eigenen PC einsehen und ausdrucken.
Sie benötigen dazu Ihren persönlichen Zugangscode („Token“), den Sie bei der Untersuchung/Blutspende erhalten.
Kostenpflichtige Leistungen müssen im Voraus über das Zahlungsportal pagoPA oder per Überweisung bezahlt werden.
Um den Dienst zu nutzen, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite "Online-Befunde".
Der öffentliche Gesundheitsdienst garantiert den Gesundheitsschutz und den Zugang zu Dienstleistungen für alle Bürger, ohne individuelle oder soziale Unterschiede. Die Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes unterliegen der Beteiligung der Bürger an den Gesundheitsausgaben.
Weitere Informationen finden Sie in CIVIS unter „Ticketbefreiung“ oder auf der Website der Provinz unter „Selbstbeteiligungen an der Gesundheitsausgabe“.
Allgemeine Daten
Südtiroler Sanitätsbetrieb
Steuernummer/MwSt.-Nr. 00773750211
Sitz: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Tel. +39 0471 223 601
Fax +39 0471 223 651
IBAN und elektronische Zahlungen
Die Verwaltung veröffentlicht die notwendigen Informationen für die Durchführung von informatischen Zahlungen an die Verwaltung (Art. 36 des Leg.-Dekr. 33/2013).
PagoPA-Zahlung durch das Zahlungsportal “ePayS“ der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter der Sektion „Südtiroler Sanitätsbetrieb“ oder bei allen Banken, bei der Post und bei Tabaktrafiken/Lottoannahmestellen oder mittels Homebanking all jener Dokumente (Rechnungen, Mahnungen, Inverzugsetzungen, Zahlungsbefehle, Verwaltungsstrafen und Belege), denen eine PagoPA-Zahlungsmitteilung beiliegt.
Seit 29.12.2015 der Plattform pagoPA beigetreten.
Der IBAN wird nicht mehr veröffentlicht, da alle Zahlungen an den Südtiroler Sanitätsbetrieb über das pagoPA-System abgewickelt werden müssen.
Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden, bietet der Sanitätsbetrieb auf Provinzebene verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Vormerkung von Leistungen an. Neben der Online-Vormerkung über das Sanibook-Portal gibt es auch die Möglichkeit über:
- die Einheitliche Landesvormerkstelle Tel. 100 100 – mit der jeweiligen Vorwahl (0471/2/3/4);
- E-mail (prenotazioni@asdaa.it oder vormerkungen@sabes.it);
- die Schalter der multifunktionalen Kassen in den Krankenhäusern oder Sprengeln (sofern vorhanden).
Im Vergleich zu anderen Vormerkkanälen bietet das Sanibook-Portal die Möglichkeit, rund um die Uhr selbstständig Termine vorzumerken. Entweder über PC, Tablet oder Telefon.
Es ist möglich, sowohl für die Leistungen des Landesgesundheitsdienstes als auch Privatvisiten online vorzumerken.
Um über Sanibook vormerken zu können, muss man folgende Dokumente besitzen:
- Steuernummer
- Nummer der ärztlichen Verschreibung
Für Visiten und Untersuchungen
- Steuernummer
- Nummer der Gesundheitskarte (Tessera sanitaria)
- für Blutabnahmen, Grippe- und Covidschutzimpfungen und Privatvisiten
Im Moment der Vormerkung mit dem elektronischen Rezept zeigt das System automatisch verschiedene Inhalte des Rezepts an.
Wer während der Online-Vormerkung seine Zustimmung gibt, erhält eine Bestätigungs-SMS und einen Erinnerungsanruf sieben Tage vor dem Termin. Wer auch eine E-Mail-Adresse angibt, erhält eine Bestätigungs-E-Mail und kann den Termin bequem in seinen digitalen Kalender eintragen. Es ist auch möglich, eine Erinnerung als PDF-Format herunterzuladen.
Die Absagefrist wird in den verschiedenen Benachrichtigungen angegeben, so dass der Termin rechtzeitig abgesagt werden kann, um eine Verwaltungsstrafe zu vermeiden. Im Allgemeinen müssen Verschiebungen oder Absagen zwei Werktage vor dem Termin vorgenommen werden.
Wer einen Überblick über die online vormerkbaren Leistungen haben möchte, kann eine Liste der medizinischen Fachbereiche auf der Sanibook-Website finden. 147 verschiedene Untersuchungen und Leistungen können online vorgemerkt werden. Darüber hinaus können Termine selbstständig verwaltet werden, indem die Option "Termin verwalten" gewählt wird. Mit dieser Funktion können Termine abgesagt oder verschoben werden, einschließlich, mit einigen Ausnahmen, Termine, die nicht online gebucht wurden.
Mit "Verfügbarkeit prüfen" kann man die aktuelle Verfügbarkeit von Untersuchungen und Leistungen einsehen.
Seit Mai 2022 ist es auch möglich, Blutabnahmen vorzumerken. Auch die Vormerkung von Grippe- und Covid19-schutzimpfungen kann über Sanibook erfolgen. Zuletzt wurde die Möglichkeit hinzugefügt, die Magnetresonanztomographie vorzumerken.
Natürlich ist Sanibook nicht nur als Website verfügbar, sondern auch als App für Android und iOS (Apple). Nach dem Herunterladen und Einloggen können Termine auch unterwegs über Smartphone oder Tablet vorgemerkt, verschoben oder abgesagt werden.
Es gibt noch einige Leistungen, die nicht online vorgemerkt werden können. Dies liegt hauptsächlich daran, dass für einige Leistungen die Patienten bestimmte Vorbereitungen treffen oder bestimmte Verfahren befolgen müssen. Die Patienten müssen daher zum Zeitpunkt der Vormerkung darüber informiert werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite zu den Vormerkungen.
Stationäre Aufnahme
In unserem Dienst in CIVIS „Stationäre Aufnahme“ finden Sie alle nützlichen Informationen für die Aufnahme in den sieben Südtiroler Krankenhäuser.
Modalitäten der stationären Aufnahme
Dringende und notärztliche Aufnahme
Dringende stationäre Aufnahmen erfolgen über die Notaufnahme. Dabei werden notärztliche Maßnahmen zur Diagnose und Therapie vorgenommen und falls nötig auch erste medizinisch-chirurgische Schritte durchgeführt. Sollte die Aufnahme nicht möglich oder sollen Behandlungen in anderen Einrichtungen notwendig sein, so wird ein geschützter Patiententransport veranlasst. Die dringende Aufnahme erfolgt über die Notrufzentrale 112, über den direkten Zugang, auf Vorschlag der Ärztin, des Arztes für Allgemeinmedizin oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Ordentliche programmierte Aufnahme
Die ordentlich programmierte Aufnahme im Krankenhaus erfolgt bei nicht-dringenden und geplanten Eingriffen und bei besonderen Untersuchungen, die nicht ambulant oder im Day Hospital durchgeführt werden können. Die Aufnahme kann direkt von der Krankenhausabteilung, von der Ärztin, vom Arzt für Allgemeinmedizin oder vom fachärztlichen Personal, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Krankenhaus, durchgeführt werden. Für die Anfrage muss bei der Aufnahmestelle im Krankenhaus ein Formular ausgefüllt werden, wobei die genaue Begründung der Aufnahme, die Informationen über den Zustand der oder des Betreuten sowie eventuell durchgeführte diagnostische und labortechnische Untersuchungen angegeben werden müssen. Im Normalfall wird vor der Aufnahme eine ärztliche Untersuchung in der Ambulanz des Krankenhauses vorgenommen. Bei Nichtverfügbarkeit der Betten werden die Betreuten in die jeweilige Warteliste eingetragen.
Stationäre Betreuung im Day Hospital
Die Betreuung im Day Hospital beschränkt sich auf eine Aufnahme oder mehrere Zyklen programmierter Aufnahmen, die weniger als einen Tag dauern. Dabei werden multiprofessionelle und mehrfach fachärztliche Leistungen sowie chirurgische Eingriffe (Day Surgery) an einem Tag durchgeführt. Der Zugang erfolgt auf Anweisung einer Fachärztin oder eines Facharztes, aber auch mit der Bewilligung der Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin. Der Einweisungsschein muss in der Abteilung vorgelegt werden.
Post-akute Langzeitpflege
Die post-akute Langzeitpflege ist eine weniger intensive, rehabilitative und medizinische Behandlung für Betreute mit Mehrfachpathologien oder nicht stabilisierten Krankheitsbildern. Die Betreuten werden in der Regel mindestens eine Stunde pro Tag einer speziellen Therapie unterzogen, wobei die Aufenthaltsdauer gewöhnlich nicht mehr als 60 Tage beträgt. Einmal nach Hause entlassen, werden die Betreuten ambulant weiter behandelt oder vom Hauspflegedienst versorgt. Wenn es sich um stabilisierte Langzeitkranke handelt, werden die Betreuten möglichst nach Hause entlassen oder in ein geeignetes Pflegeheim verlegt.
Die stationäre Aufnahme von Kindern
Kinder werden in für sie spezifisch eingerichtete Bereiche aufgenommen. Dies geschieht unter Einhaltung einer kindgerechten Betreuung, unter Einhaltung der „Internationalen Charta der Rechte für Kinder“. Aus diesem Grund können die Eltern das Kind während des gesamten Aufenthaltes begleiten.
In Südtirol wurde die Ethikberatung im Rahmen eines Projekts in Zusammenarbeit zwischen dem Ressort für das Gesundheitswesen (Landesethikkomitee, Amt für Gesundheitsordnung), dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, den Gesundheitsbezirken und dem Verband der Seniorenwohnheime implementiert. Es wird ein integriertes Beratungsangebot für Krankenhäuser und Seniorenwohnheime angestrebt, was vor allem für die häufigen Schnittstellenprobleme zwischen Pflegeheim und Klinik (z.B. Anlage einer PEG-Sondenernährung) von Vorteil ist. In jedem Gesundheitsbezirk gibt es eine Gruppe von 10-15 Mitgliedern verschiedener Berufsgruppen aus Seniorenwohnheimen und Gesundheitseinrichtungen, die entsprechend ausgebildet wurden und auch Weiterbildungen besuchen. Dieses Beratungsangebot für das ganze Land ist einzigartig in Europa. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Ethikberatung nur von den Mitarbeitern/innen angefordert werden; es wird aber diskutiert, ob das Angebot eventuell auf Patienten/innen und Angehörige ausgedehnt werden könnte.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Link Ethikberatung
Die Spende von Organen ist bei Menschen, die nach einem Hirntod in der Intensivstation verstorben sind, möglich. Menschen, die anderen Ursachen, zum Beispiel einem Herztod erlegen sind, können nur Gewebe spenden.
Die Transplantation besteht in der Entnahme eines Organs oder Gewebes von einer Spenderin oder eines Spenders und in der Verpflanzung derselben in einer Empfängerin oder einem Empfänger.
Die entnommenen Organe und Gewebe können kranken Menschen transplantiert werden, deren entsprechende Organe und Gewebe nicht mehr funktionieren. Mit Ausnahme von einigen Organen (z.B. Nieren und Leber), die auch zu Lebzeiten gespendet werden dürfen, wird die Organspende vorwiegend bei verstorbenen Personen durchgeführt. Die Feststellung des Todes unterliegt sehr strengen Gesetzesbestimmungen und wird von einem Ärztekollegium vorgenommen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Provinz „Blut- und Organspende“.
Letzte Aktualisierung: 09/10/2025
4. Notfälle und Krankentransporte
Das gute Funktionieren dieses äußerst wichtigen und schwierigen Dienstes hängt maßgeblich davon ab, wie er von den Personen beansprucht wird. Der „Triagedienst“ nimmt die Patientinnen und Patienten auf und leitet diese nach dem Schweregrad ihrer Krankheit so rasch als möglich an die zuständige Fachärztin oder den zuständigen Facharzt weiter.
Ratschläge für das gute Funktionieren
- Für ärztliche Visiten wenden Sie sich zuerst an die Ärztin bzw. an den Arzt für Allgemeinmedizin oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um so die Inanspruchnahme der Notaufnahme zu vermeiden;
- Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung hängt vom klinischen Zustand der Betreuten ab;
- Die Inanspruchnahme der Notaufnahme für nicht dringende Fälle ist unbedingt zu vermeiden.
Zugang zu den Leistungen:
- Krankenhaus Bozen
- Krankenhaus Meran
- Krankenhaus Schlanders
- Krankenhaus Brixen
- Krankenhaus Sterzing
- Krankenhaus Bruneck
- Krankenhaus Innichen
Weitere Informationen finden Sie im Bereich zu den Leistungen der Notaufnahme.
Der Notrufdienst unter der Nummer 112 ist ein essenzieller Dienst, der umgehend auf Notrufe reagiert. Spezialisierte Mitarbeiter bewerten den Ernst der Lage und koordinieren die Entsendung von Krankenwagen, Hubschraubern und anderen Einsatzfahrzeugen. Die Einsatzzentrale ist für die schnelle und effiziente Rettung von Menschenleben unerlässlich und arbeitet 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Weitere Informationen finden Sie unter „Notfall-, Anästhesie und Intensivmedizin (NAI)“ auf unserer Webseite.
Wenn Ärztinnen und Ärzte ambulante fachärztliche Leistungen in einer öffentlichen oder vertragsgebundenen Einrichtung verschreiben, können sie für die Inanspruchnahme der verschriebenen Leistung auch einen Krankentransport auf Kosten des Landesgesundheitsdienstes in die entsprechende Einrichtung verschreiben.
Diese Krankentransporte bezeichnet man als nicht dringende Krankentransporte und sie sind für jene Patientinnen und Patienten vorgesehen, die nicht gehfähig sind und zu einer ärztlichen Behandlung in eine öffentliche oder vertragsgebundene Einrichtung gebracht werden müssen. Damit ein Transport verschrieben werden kann, müssen Ärztinnen und Ärzte die die Notwendigkeit feststellen, dass die Patientin oder der Patient aus gesundheitlichen Gründen kein anderes Verkehrsmittel wie zum Beispiel Zug, Auto, Bus, Taxis usw. nutzen kann.
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1032 vom 14.06.2010 regelt die Verschreibbarkeit von Krankentransporten mit Krankenwagen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes und legt fest, wer zur Nutzung dieser Leistung berechtigt ist, welche Bedingungen zur Verschreibung erfüllt sein müssen und welche Bestimmungsorte möglich sind.
Letzte Aktualisierung: 29/01/2026
5. Grundversorgung
Der Dienst für Basismedizin garantiert durch die Gesundheitssprengel die medizinische Grundversorgung einschließlich der Betreuungskontinuität, die von den Ärztinnen bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen sowie Kinderärzten erbracht werden, die Hauskrankenpflege und Krankenpflege in ambulanten territorialen Einrichtungen, die integrierte und programmierte Betreuung zu Hause, die fachärztliche Betreuung auf Sprengelebene, die territorialen geburtshilflichen Leistungen, die Mutter-Kind-Betreuung, die präventivmedizinischen Leistungen, die Diät und Ernährungsberatung auf dem Territorium, die stationäre Betreuung von älteren Menschen und Behinderten, die Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung und die pharmazeutische Versorgung auf dem Territorium.
Der Dienst für Basismedizin hat die Aufgabe, die Betreuungsmaßnahmen und die Vorsorge auf dem Territorium des Sanitätsbetriebs zu garantieren. Weiters fördert der Dienst die Gesundheit der Bevölkerung durch Analyse der Gesundheitsbedürfnisse und durch gesundheitliche Maßnahmen der Bevölkerung, unter Einbeziehung des gesamten Personals der Sprengel.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Diensten für Basismedizin der verschiedenen Gesundheitsbezirken Südtirols:
Es gibt verschiedene Arten von stationären Einrichtungen für ältere Menschen, wobei der Grad der Pflegebedürftigkeit und die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit ein Kriterium für die Aufnahme in die jeweilige Struktur darstellt. Die völlige oder teilweise Selbstständigkeit sowie die völlige Angewiesenheit auf fremde Hilfe wird von einer eigenen Kommission festgestellt. In der Regel werden die Einrichtungen entweder von der jeweiligen Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten Stiftungen oder sonstigen Verwaltungen geführt, wobei die Aufnahme gemäß eines festgelegten Verfahrens erfolgt.
Wohneinrichtungen für ältere Menschen
Geschützte Wohnungen
Diese sind gänzlich oder teilweise den älteren Menschen vorbehalten, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es handelt sich um Kleinwohnungen, die über allgemeine Dienste, nicht jedoch über Betreuungsdienste verfügen. Die Betreuung der Wohnungsinsassen obliegt dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel.
Wohngemeinschaft für ältere Menschen
Diese ist für sechs bis zehn ältere Menschen vorgesehen und wird gänzlich oder teilweise selbstständig von den Bewohnerinnen und Bewohnern mitverwaltet. Es handelt sich um eine stationäre Einrichtung. Während der Tagesstunden ist die Anwesenheit einer Betreuungsperson vorgesehen, die die Aufgabe hat, die Tätigkeiten zu koordinieren und die älteren Menschen bei der Haushaltsführung einzubeziehen.
Altenheim
Aufnahme für ganz oder teilweise selbstständige ältere Menschen. Heimbewohner, die nach der Aufnahme ihre Selbstständigkeit verlieren oder dauernder Pflege bedürfen, bleiben auf jeden Fall weiterhin im Altenheim stationär aufgenommen. Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die nicht vom Landesgesundheitsdienst abhängt. Die Heime verfügen über interne allgemeine Dienste, über spezielle soziale Dienste und Gesundheitsdienste sowie über qualifiziertes Personal für die Grundbetreuung, die Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Die medizinische und krankenpflegerische Betreuung in den Altenheimen wird vom Landesgesundheitsdienst gewährleistet.
Pflegeheim
Dort werden Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die einer kontinuierlichen Pflege, Rehabilitation sowie einer ärztlichen Betreuung bedürfen, stationär aufgenommen. Es handelt sich um eine sozialgesundheitliche Einrichtung, die vom lokalen Gesundheitsbezirk oder von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen geführt wird. Die Kosten für die ärztliche, pflegerische, rehabilitative und pharmazeutische Betreuung gehen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes, während zirka 50% des Tagessatzes für die stationäre Unterbringung zu Lasten der Nichtselbstständigen, deren Verwandten oder der zuständigen Gemeinde gehen.
Tagesstätte
Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die feste Patientengruppen tagsüber von Montag bis Freitag betreut. Die Tagesstätte bzw. Tagespflegeeinrichtung kann auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden. Einige Einrichtungen haben sich auf die Pflege und Betreuung von dementen Menschen spezialisiert. Die Tagesstätte bietet neben den Mahlzeiten vielfältige Angebote (Gymnastik, kreatives Gestalten, Singen usw.), die den Tag strukturieren. Sie ist häufig an Alten- und Pflegeheime angeschlossen. Die Betreuung obliegt dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel.
Weitere Informationen finden Sie in unserem CIVIS Dienst „Seniorenwohnheime“ und auf der Website der Provinz unter „Senioren und Maßnahmen zur Pflegesicherung“.
Die Zielgruppe von Palliativ Care sind Patientinnen und Patienten, die an einer progressiven Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden, mit unaufhaltbarer Entwicklung und infauster Prognose, bei denen jede Therapie mit dem Ziel der Heilung weder möglich noch indiziert ist, mit besonderer Priorität für jene Fälle, in denen die Krankheit mit starken, chronischen Schmerzen verbunden ist. In der Regel hat die Krankheit einen Punkt erreicht, in dem Maßnahmen, die auf die Erhaltung der Lebensqualität ausgerichtet sind, grundlegende Bedeutung gewinnen.
Weitere Informationen zum betrieblichen Dienst finden Sie auf unserer Seite Hospiz- und Palliativmedizinischer Dienst.
Die Rechtsmedizin kann als Gesamtheit der biologischen Kenntnisse definiert werden, damit rechtliche Bestimmungen korrekt interpretiert und angewendet werden. Mit anderen Worten untersucht die Rechtsmedizin alle rechtlichen Aspekte des ärztlichen Tuns und wirkt wie eine Brücke zwischen Medizin und Recht im Interesse der einzelnen Person und der Gemeinschaft.
Weitere Informationen zum betrieblichen Dienst finden Sie auf unserer Seite Rechtsmedizin.
6. Dienste der Gesundheitsvorsorge
Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit führt Tätigkeiten der epidemiologischen Überwachung und Hygiene in Gemeinschaften, der Gesundheitsaufsicht, Beratung und hygienisch-sanitäre Gutachten in den von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen durch.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum betrieblichen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit S.I.S.P.
Der betriebliche Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit ist zuständig für die Impfungen im Kindes-, Jugend- und im Erwachsenenalter, die auf den entsprechenden Seiten in CIVIS einsehbar sind:
- Impfungen im Kindes- und Jugendalter
- Grippeschutzimpfung
- HPV Impfung
- Zeckenschutzimpfung
- Coronaschutzimpfung
Über Impfstoffe
Impfungen schützen Menschen vor schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten. Früher starben viele Menschen an Erkrankungen, die heute durch Impfungen verhindert werden können. Krankheiten und Komplikationen, die früher häufig auftraten, sind heute selten geworden oder dank guter Durchimpfung sogar ganz verschwunden.
Eine Impfung ist die beste Möglichkeit zur Immunisierung gegen Erkrankungen, die durch eine Impfung verhindert werden können, und in jedem Fall einer Immunisierung durch die Krankheit selbst vorzuziehen. Impfungen verhindern, dass schwerwiegende Symptome der Krankheit auftreten.
Impfprogramme haben einen breiteren gesellschaftlichen Nutzen und können dazu beitragen, die sozialen, psychologischen und finanziellen Belastungen durch Krankheiten zu verringern, indem sie den Druck auf die Gesundheits- und Sozialsysteme verringern.
Wie Impfstoffe wirken
Durch die Verabreichung von Impfstoffen lernt das Immunsystem eine Krankheit abzuwehren, falls es damit in Kontakt kommt. Dadurch wird das Risiko, schwer zu erkranken oder eine Krankheit auf andere zu übertragen, erheblich verringert. Impfstoffe können Schutz gegen eine oder mehrere Krankheiten bieten. Manchmal können mehrere Impfstoffe auf einmal gegeben werden, um die geimpfte Person gegen mehrere Krankheiten zu schützen.
Impfstoffe können gegen eine oder mehrere Krankheiten schützen. Manchmal können mehrere Impfstoffe gleichzeitig verabreicht werden, um die geimpfte Person gegen mehrere Krankheiten zu schützen.
Die meisten Impfstoffe enthalten ein Virus oder Bakterium beziehungsweise einen kleinen Teil davon in einer abgeschwächten oder inaktivierten Form, der als "Antigen" bezeichnet wird.
Wird eine Person geimpft, erkennt das Immunsystem dieses Antigen als fremd. Dadurch werden die Immunzellen dazu angeregt, Antikörper zu bilden und eine Erinnerung an das Virus oder Bakterium zu erzeugen.
Kommt die Person später mit dem eigentlichen Virus oder Bakterium in Kontakt, erinnert sich ihr Immunsystem daran und bildet daraufhin die richtigen Antikörper und aktiviert auf schnellem Wege die richtigen Immunzellen, um das Virus oder Bakterium abzutöten. Dadurch wird die Person vor der Krankheit geschützt.
Im Gegensatz dazu können Menschen, die durch die Ansteckung mit der eigentlichen Krankheit immun werden, diese auf andere übertragen und selbst dem Risiko schwerer Komplikationen im Zusammenhang mit der Krankheit ausgesetzt sein.
Schutz
Die verschiedenen Impfstoffe bieten einen unterschiedlich starken Schutz. Die Dauer der Schutzwirkung variiert je nach Krankheit. Einige Impfstoffe schützen nur für einen kurzen Zeitraum vor einer Krankheit und müssen unter Umständen aufgefrischt werden; bei anderen kann die Immunität ein Leben lang anhalten.
Die Impfung schützt nicht nur Personen, die geimpft wurden. Sie schützt auch indirekt ungeimpfte Menschen in der Gemeinschaft, indem sie das Risiko einer Ansteckung verringert. Dies bezeichnet man als Gemeinschaftsimmunität (auch Herdenimmunität genannt).
Quelle: Angepasster Text vom Europäischen Impfinformationsportal des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), abrufbar unter folgender Adresse https://vaccination-info.europa.eu/de/ueber-impfstoffe
Der Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung fördert die Gesundheit durch Programme zur Ernährungserziehung, um die Lebensqualität zu verbessern und die Zahl der ernährungsbedingten Erkrankungen und Todesfälle zu verringern.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum Dienst für Hygiene der Lebensmittel und Ernährung.
Die Sport- und Bewegungsmedizin bietet neben der Ausstellung von Eignungszeugnissen für Wettkampfsport auch Leistungen im Rahmen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten an, welche mit sportlicher Aktivität zusammenhängen; außerdem werden Funktions- und Leistungstests für Sportler, aber auch für Personen mit chronischen Erkrankungen durchgeführt für eine personalisierte Verschreibung körperlicher Aktivität als Ergänzung zur medikamentösen Therapie, um den Krankheitsverlauf zu verlangsamen und Komplikationen vorzubeugen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zur Sport- und Bewegungsmedizin.
Der Dienst ist in zwei Bereiche gegliedert:
1. Klinische Sektion
Die Klinische Sektion überwacht die Gesundheit der Beschäftigten und ergreift Präventionsmaßnahmen.
2. Ärztliches Arbeitsinspektorat
Die Abteilung ärztliches Arbeitsinspektorat führt Präventions- und Überwachungsaufgaben im Bereich Gesundheit und Hygiene an den Arbeitsplätzen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite "Arbeitsmedizin".
Der Pneumologische Dienst ist im Bereich der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung sowie in der Rehabilitation von Atemwegserkrankungen tätig.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite zum Pneumologischen Dienst.
Der tierärztliche Dienst ist in drei Bereiche gegliedert:
- der Bereich A befasst sich mit Tiergesundheit, Hygiene in der Tierzucht und in der Tierproduktion;
- der Bereich B befasst sich mit der Hygiene der Produktion und der Konservierung von Lebensmitteln tierischer Herkunft;
- Der Bereich C befasst sich mit dem Tierschutz, dem Schutz während des Transports, der Tierarzneimittel und dem Tierfutter.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite zum Tierärztlichen Dienst.
7. Sozialmedizin und psychische Gesundheit
Das gesamte Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene aller Altersgruppen und kann anhand einer Reihe von Einrichtungen mit unterschiedlichen Versorgungsbereichen, wie Fachambulanzen, Zentren für psychische Gesundheit, Krankenhausabteilungen, stationären und teilstationären Rehabilitationszentren, in Anspruch genommen werden.
Es werden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Präventive Maßnahmen im Rahmen der seelischen Gesundheit;
- Abklärung, Diagnostik und Behandlung der psychiatrischen Störungen nach dem bio-psycho-sozialen Modell und durch ein multiprofessionelles Team des ärztlichen, krankenpflegerischen, psychologischen, therapeutischen, technisch-, rehabilitativen-, psychiatrischen und sozio-sanitären Bereiches;
- Unterstützung und Begleitung der Betroffenen und deren Familienangehöriger, Informationsvermittlung und Miteinbeziehung aller in die therapeutische Behandlungsplanung;
- Stationäre Aufnahme in den Abteilungen für Psychiatrie der Krankenhäuser von Personen mit schweren seelischen Störungen in der Akutphase;
- Ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation, sowohl im Frühstadium als auch bei chronischen seelischen Erkrankungen, um die Wiedererlangung der individuellen Fähigkeiten und die soziale Wiedereingliederung zu fördern.
Zugang zu den Leistungen:
Der Dienst befasst sich mit Information und Prävention, sowie Therapie und Rehabilitation für alkohol- und drogenabhängigen Personen, sowie für Personen mit anderen Abhängigkeiten. Dieser führt differenzierte und integrierte Behandlungen durch und Arbeit dabei mit unterschiedlichem Fachpersonal: ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen, PsychologInnen, SozialassistentInnen, ErzieherInnen.
Behandelt werden Personen mit Suchtverhalten , das auf die Einnahme bzw. Abhängigkeit von Drogen und psychotropen Substanzen zurückzuführen ist, sowie Personen mit Verhaltenssüchten.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite "Dienst für Abhängigkeitserkrankungen" auf unserer Webseite.
Der Psychologische Dienst steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Verfügung, welche an psychischen Störungen leiden oder temporäre Krisen erleben. Durch eine psychologische Diagnostik können Schwierigkeiten und Ursachen besser verstanden werden und es können Hilfsmöglichkeiten entwickelt werden. Der Dienst bietet den Patienten und ihren Familienangehörigen psychologische Beratungen und verschiedene Formen von Psychotherapie an. Eine möglichst frühzeitige Unterstützung ist dabei im Sinne der Prävention besonders wichtig.
Je nach Problemsituation werden Einzel-, Paar- oder Familiengespräche durchgeführt. Bei Bedarf und mit Einverständnis der behandelten Person wird mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zusammengearbeitet. In den Krankenhäusern eines jeden Gesundheitsbezirkes sind Psychologische Dienste vorhanden, welche sich mit organischen und chronischen Pathologien befassen. Durch verbindliche Protokolle und in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Abteilungen und Diensten, bietet der Psychologische Dienst des Krankenhauses eine professionelle Unterstützung an Patientinnen, Patienten, Familienangehörigen und professionellen Teams zur Bewertung der Bedürfnisse und der Erarbeitung von Ressourcen für gute Anpassungsstrategien an die Erkrankung.
Zugang zu den Leistungen:
8. Mitbeteiligung der Bürgerin und des Bürgers
Die Ämter für Bürgeranliegen gelten gemeinhin als “Visitenkarte” der öffentlichen Verwaltung, d.h., sie sind eine Schnittstelle zwischen dem Sanitätsbetrieb und der Bevölkerung. Die Büros informieren, beraten und betreuen, damit die Gesundheitsdienste besser in Anspruch genommen werden können.
Sie überprüfen den Zufriedenheitsgrad der Bevölkerung, pflegen die Kommunikation nach innen und außen und verwirklichen Marketinginitiativen im Interesse des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Die Anregungen und Beschwerden können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden.
Amt für Bürgeranliegen - GB Bozen
Direktorin: Dr.in Silvia Manzini
Lorenz-Böhler-Straße 5
Tel. +39 0471 439 823
E-Mail: urp.bz@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 8:30-12:00
Amt für Bürgeranliegen - GB Meran
G.-Rossini-Straße 7 - Gelbes Gebäude Richtung Parkplatz "Doblhof"
Tel. +39 0473 264 985
E-Mail: buergeranliegen.me@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 8:30-12:00
Mitteilungsstelle - KH Schlanders
Krankenhausstraße 3
Tel. +39 0473 738 423
E-Mail: buergeranliegen.sl@sabes.it
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 14:00-16:00
Amt für Bürgeranliegen - GB Brixen
Dantestraße 51
Tel. +39 0472 812 145
E-Mail: urp-bx@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 8:30-12:00, 14:00-16:30
Freitag 8:00-12:00
Amt für Bürgeranliegen - GB Bruneck
Spitalstraße 11
Tel. +39 0474 581 002
E-Mail: buergeranliegen.bk@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 8:30-12:00, 14:00-16:30
Freitag 8:30-12:00
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dienst in CIVIS "Anregungen und Beschwerden".
Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
Die Schlichtungsstelle ist ein unabhängiges Organ. Sie ist zuständig für die Fälle, bei denen der Gesundheitsschaden auf einen mutmaßlichen ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehler oder auf fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung zurückzuführen ist.
Die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen kann Ihnen bei dem Versuch helfen, ein mögliches Einvernehmen über den zu leistenden Schadenersatz seitens der Ärztin, des Arztes oder der Gesundheitseinrichtung zu erzielen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Provinz "Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich" verfügbar.
"Die Verbraucherzentrale Südtirol schützt und fördert die Rechte der Bürger als Verbraucher und Benutzer von Gütern und Dienstleistungen des individuellen oder gemeinschaftlichen Bedarfs im privaten und öffentlichen Bereich." (Art. 2 der Satzung)
Tätigkeiten
- Förderung der Information, der Beratung und der Bildung für Verbraucherinnen und Verbraucher;
- Vertretung von Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft;
- Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit der Mitgliedsvereine.
Für weitere Informationen konsultieren Sie unseren Dienst in CIVIS "Verbraucherschutz".
Die Volksanwältin: Dr.in Veronika Meyer
Die Volksanwältin ist eine vom Südtiroler Landtag gewählte Mittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürger und öffentlicher Verwaltung.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich persönlich oder schriftlich (per E-Mail oder zertifizierter elektronischer Post) an die Volksanwaltschaft wenden. Neben den täglichen Sprechstunden in den Büros in Bozen hält die Beauftragte für Patientenanliegen in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck Sprechstunden.
Sprechstunden in den Außenstellen nur nach Terminvereinbarung. Informationen und Voranmeldungen: Tel. 0471 946 020
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Volksanwaltschaft konsultierbar.
Der Dachverband bezweckt die Koordination, die Beratung und die Unterstützung der Mitgliedsorganisationen, um die Ziele der Unterstützung, des Schutzes und der sozialen Solidarität zugunsten der Menschen mit Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen oder sozial benachteiligten Menschen besser zu verwirklichen.
Rund 60 gemeinnützige Sozial- und Gesundheitsorganisationen arbeiten im Dachverband für Soziales und Gesundheit zusammen. Die vielen Menschen, die sich in den einzelnen Organisationen engagieren, tun dies aus eigener Betroffenheit und Solidarität.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit.
Zentrum für den Schutz der Patientenrechte Alto Adige-Südtirol EO: Es handelt sich um eine Freiwilligenorganisation, die Unterstützung, Beratung und Schutz der Rechte für Bürger im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich bietet.
Cittadinanzattiva: Das Hauptziel von Cittadinanzattiva ist es, das Verständnis von Demokratie, Beteiligung und Menschenrechten in der Bevölkerung zu stärken.
Welches sind die Tätigkeiten?
- Abwicklung von Praktiken über schlechtes Sanitätswesen, Gesetz 104, Zivilinvalidität, Pflegegeld, Sachverwalterschaft, Informationspunkt zu Assistenz und Pflege;
- Informationen, Assistenz und Beratung für die Bevölkerung im Bereich Sanität und Betreuung;
- Interessensvertretung der Bevölkerung gegenüber politischen und wirtschaftlichen Autoritäten;
- Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in verschieden Kommissionen und Komitees der Provinz: Plankomitee, Schlichtungskommission, Kommission für klinische Reorganisation, Ethikkomitee, Komitee für Geburtsstützpunkte.
Weitere Inforationen sind auf der Webseite Zentrum für den Schutz der Patientenrechte Alto Adige – Südtirol EO und auf der Seite Cittadinanzattiva verfügbar.
Letzte Aktualisierung: 19/01/2026