Ein Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Sport- und Bewegungsmedizin
Unser Dienst gewährleistet neben der Ausstellung von sportärztlichen Zertifikaten für wettkampfmäßige und nicht wettkampfmäßige sportliche Tätigkeit, auch Leistungen im Rahmen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten an, welche mit sportlicher Aktivität zusammenhängen. Außerdem werden Funktions- und Leistungstests für Sportler, aber auch für Personen mit chronischen Erkrankungen durchgeführt, für eine personalisierte Verschreibung körperlicher Aktivität als Ergänzung zur medikamentösen Therapie, um den Krankheitsverlauf zu verlangsamen und Komplikationen vorzubeugen.
Wo finden Sie uns?
Standort:
Claudia-de'-Medici-Straße 2, Marienklinik, 2. Stock
39100 Bozen (BZ)
Sekretariat:
Montag - Freitag 8:00 - 12:20 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
- Tel.: +39 0471 435 630
- E-Mail: medsportBZ@sabes.it
Leitung
Geschäftsführender Direktor
Dr. Vincenzo De Nigris
Pflegekoordinatorin
Dott.Mag Laura Rech
Weitere Kontakte
Meran:
Wo: Laurincenter - Laurinstraße 10/D, 1. Stock - 39012 Meran (BZ)
Sekretariat: Tel.: 0473 251 860, E-Mail: medsportme@sabes.it
Schlanders:
Wo: Ambulatorium für Sportmedizin in den Poliambulatorien, Krankenhaus Schlanders, Krankenhausstraße 3, 39028 Schlanders (BZ)
Sekretariat: medsportme@sabes.it
Brixen:
Wo: Ambulatorium für Sportmedizin, Krankenhaus Brixen, Block C, 1. Stock, Dantestraße 51, 39042 Brixen (BZ)
Sekretariat: Tel.: 0472 813 080, E-Mail: medsport.bx@sabes.it
Sterzing:
Wo: Ambulatorium für Sportmedizin, Krankenhaus Sterzing, St.-Margarethen-Straße 24, 39049 Sterzing (BZ)
Sekretariat: medsport.bx@sabes.it
Bruneck:
Wo: Ambulatorium für Sportmedizin, Villa Elsa, Parterre, Andreas-Hofer-Straße 25, 39031 Bruneck (BZ)
Sekretariat: Tel.: 0474 586 280, Fax: 0474 586 281, E-Mail: sportmedizin-bk@sabes.it
Innichen:
Wo: Ambulatorium für Sportmedizin, Krankenhaus Innichen, Ambulatorium für Medizin, Freisinger Straße 2, 39038 Innichen (BZ)
Sekretariat: sportmedizin-bk@sabes.it
Medizinisches Leistungsangebot
Sportärztliche Untersuchung für den Leistungssport
Die sportärztliche Untersuchung für den Leistungssport müssen durchführen:
- alle beim CONI registrierten Sportlerinnen und Sportler, das heißt jene, die bei einem nationalen Sportfachverband des CONI, einer angeschlossenen Sportdisziplin oder einer vom CONI anerkannten Sportförderorganisation gemeldet sind. Die Verpflichtung gilt entsprechend den von dem jeweils zuständigen Sportverband festgelegten Mindest- und Höchstaltergrenzen – für die Ausübung der jeweiligen Leistungssportart. Die Untersuchung ist auch dann verpflichtend, wenn die Sportlerin bzw. der Sportler nicht an Wettkämpfen teilnimmt, da Leistungssport nicht zwingend mit der Teilnahme an Wettbewerben gleichzusetzen ist;
- Schülerinnen und Schüler, die an den nationalen Phasen der Schüler‑Sportspiele (Giochi Sportivi Studenteschi) teilnehmen.
Die Untersuchung ist für folgende Sportlerinnen und Sportler kostenlos:
- Minderjährige (< 18 Jahre), mit oder ohne Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen, die beim CONI oder bei vom CONI anerkannten Organisationen gemeldet sind;
- Menschen mit Behinderung jeden Alters, mit oder ohne Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen, einschließlich EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger sowie ausländischer Athletinnen und Athleten, sofern sie beim Gesundheitsdienst eingeschrieben sind und Leistungssportarten ausüben, die vom Italienischen Paralympischen Komitee (C.I.P.) anerkannt sind;
- Volljährige (≥ 18 Jahre) mit Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen mit Befreiung
- wegen Invalidität (Codes C01, C02, C03, C04, C05 und C06),
- wegen sozialer Bedürftigkeit (Code E99),
- wegen seltener Erkrankung mit entsprechendem Befreiungscode.
Zur Bezahlung der Untersuchung verpflichtet sind hingegen:
- volljährige Sportlerinnen und Sportler (≥ 18 Jahre) mit oder ohne Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen, die beim CONI oder bei vom CONI anerkannten Organisationen gemeldet sind;
- volljährige Sportlerinnen und Sportler (≥ 18 Jahre) mit den Befreiungscodes C01, C02, C03, C04, C05 und C06, mit Befreiung E99 wegen sozialer Bedürftigkeit oder mit einer seltenen Erkrankung und entsprechendem Befreiungscode, ohne Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen.
Die Vormerkung der Untersuchung erfolgt ausschließlich über die Landesweite Einheitliche Vormerkstelle (ELVS):
- telefonisch unter der Nummer 100 100 (mit Vorwahl 0471, 0472, 0473 oder 0474);
- per E‑Mail an vormerkungen@sabes.it;
- über die Multifunktionsschalter in den Gesundheitssprengeln.
Am Tag der Untersuchung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausweisdokument und Gesundheitskarte;
- das vollständig ausgefüllte Formular Antrag für eine sportmedizinische Untersuchung zur Feststellung der Tauglichkeit für den Leistungssport mit Originalstempel und ‑unterschrift des Präsidenten der Sportvereinigung. Ohne dieses Formular kann die Ausstellung des Zertifikats nicht garantiert werden;
- das Formular Anamneseblatt, bereits ausgefüllt und unterschrieben (bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern vom Elternteil oder von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben);
- das Formular Einwilligungserklärung für Belastungstest (bei Minderjährigen vom Elternteil oder von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben);
- das Formular Vollmacht zur Teilnahme an der ärztlichen Untersuchung für minderjährige Sportlerinnen und Sportler, nur falls diese nicht von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden können;
- das Formular Erklärung zur Rechnungsstellung, ausschließlich in dem Fall, dass der Sportverein die Kosten der sportärztlichen Untersuchung für nicht befreite Sportlerinnen und Sportler übernimmt;
- Befund aktueller Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin und HDL) bei männlichen Sportlern über 40 Jahre bzw. bei weiblichen Sportlerinnen über 50 Jahre;
- ein Röhrchen mit bereits gesammeltem Urin;
- gegebenenfalls weitere notwendige bzw. relevante medizinische Unterlagen;
- für die Schülerinnen und Schüler, die an den nationalen Phasen der Schulsportwettkämpfe teilnehmen: von der Schule und/oder den Organisatoren der Schulsportwettkämpfe ausgestellte Teilnahmebestätigung.
Sportärztliche Untersuchung für den Nicht-Leistungssport
Die Ausstellung des sportärztlichen Zertifikats für den Nicht-Leistungssport erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt für Allgemeinmedizin (AAM) oder die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt freier Wahl (KFW).
Bei unklaren gesundheitlichen Voraussetzungen oder wenn eine eingehendere Abklärung erforderlich ist, kann die/der Haus‑ bzw. Kinderärztin/Kinderarzt die betreute Person nach Ausfüllen des entsprechenden Formulars an den betrieblichen Dienst für Sportmedizin überweisen:
Überweisungsantrag an den betrieblichen Dienst für Sportmedizin zur Beurteilung der Tauglichkeit für den Nicht-Leistungssport
Weitere Leistungen
Der betriebliche Dienst für Sportmedizin erbringt außerdem weitere Leistungen, darunter:
- funktioneller Belastungstest mit Fahrradergometer (mit Laktatkurve und/oder Messung des Sauerstoffverbrauchs);
- Ausstellung des Zertifikats über die psychophysische Eignung für den Freizeitflug;
- Untersuchung zur Feststellung der Eignung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Zivilschutz oder im Rettungsdienst;
- funktionelle Beurteilungen und Verschreibung von Bewegungstherapie bei Personen mit chronischen Erkrankungen (AFA).
Für weitere Informationen zu den Zugangsmodalitäten zu diesen Leistungen wird gebeten, die Ambulatorien in den jeweiligen Gesundheitssprengeln zu kontaktieren.
Unser Team
Bozen:
Dr. Elio Assisi
Dr.in Simone Grossgasteiger
Dr.in Elettra Libener
Dr.in Virginia Pinna
Meran / Schlanders:
Dr. Vincenzo De Nigris (geschäftsf. Direktor)
Brixen / Sterzing:
Dr. Agostino Naso
Dr.in Giovanna Tegon
Bruneck
Dr. Agostino Naso
Innichen:
Dr. Francesco Coscia (Innere Medizin)
Letzte Aktualisierung: 27/02/2026