Dematerialisierte Verschreibung

Die dematerialisierte Verschreibung ist ein elektronisches Rezept, für das es einen gedruckten Merkzettel mit den Rezeptinformationen gibt.

Die dematerialisierte Verschreibung (kurz DEMA) ersetzt das rote Rezept in Papierform, mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen Fälle. Die geltenden Regeln im Zusammenhang mit der Verschreibung bleiben unverändert.

Der Arzt verschreibt über die entsprechende Verschreibungssoftware eine oder mehrere ambulante fachärztliche Leistungen oder Medikamente und übergibt dem Patienten anschließend einen gedruckten Merkzettel (anstelle des Roten Rezeptes) mit den im Computersystem erfassten Rezeptdaten. Der Merkzettel selbst hat nicht den Wert einer Verschreibung. Gültigkeit haben ausschließlich die informatisch erfassten Daten in den jeweiligen Softwaresystemen.

Dieses Projekt sieht den schrittweisen Übergang von der Verschreibung in Papierform zur dematerialisierten Verschreibung vor. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 204 vom 11.02.2013 wurde die dematerialisierte Verschreibung in der Provinz Bozen sowohl für ambulante fachärztliche Leistungen als auch für Arzneimittel eingeführt.

Die rechtlichen Bestimmungen zu den Ausgaben im Gesundheitswesen verlangen, dass auch die Angemessenheit der ärztlichen Verschreibung zu Lasten des staatlichen Gesundheitsdienstes (SNN) kontrolliert wird.

Für ambulante fachärztliche Leistungen senden Sie bitte eine E-Mail an dema@sabes.it

Häufige Fragen und Antworten

In diesem Ausnahmefall (im Falle von programmierten Betriebsausfällen, zeitweiligen oder unvorhersehbaren Blockierungen des Systems) kann die Leistung trotzdem erbracht werden, vorausgesetzt die dematerialisierte Verschreibung wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgerufen und als erbracht gekennzeichnet.

  • Datum: 24.11.2024

In diesem Fall kann die Verschreibung über die Steuernummer des Patienten oder über die Vormerkungsnummer der Gesundheitsleistung im System aufgerufen werden.

  • Datum: 24.11.2024

Ja, der Barcode kann gegebenenfalls mittels Scanner auch über das Mobiltelefon eingelesen werden. Falls der Barcode nicht gelesen werden kann, kann die Suche mittels Steuernummer oder Vormerkungsnummer im System durchgeführt werden.

  • Datum: 24.11.2024

Die Leistungen des Landeskatalogs der verschreibbaren Leistungen LkVL (abgeleiteter Unterkodex), die auf dieselbe Leistung des des Landestarifverzeichnisses LTV (Hauptkodex) zurückzuführen sind und in Spalte J (Vereinbarkeit) des LkVL, verfügbar auf der Website der Autonomen Provinz Bozen, mit gleichen Buchstaben (zum Beispiel B) gekennzeichnet sind, dürfen nicht auf einem einzigen Rezept verschrieben werden.

Beispiel: Die Leistungen 89.7A.3_2 (KARDIOLOGISCHE ERSTVISITE. Inbegriffen: EKG (89.52)) und 89.7_7 (INTERNISTISCHE ERSTVISITE) können nicht auf einem einzigen Rezept verschrieben werden, da die Leistungen nicht kompatibel sind. Dies ist erkennbar, da beide Leistungen in Spalte J des LKVL den gleichen Buchstaben aufweisen.

  • Datum: 24.11.2024

Eine Verschreibung kann im System angezeigt werden als:

  • Rezept zu verwenden: das dematerialisierte Rezept wurde in das System eingefügt und die Leistung kann erbracht werden.
  • Rezept vom verschreibenden Arzt annulliert
  • Rezept in Erbringungsphase: Ein Leistungserbringer hat die dematerialisierte Verschreibung in ausschließlicher Form entgegengenommen
  • Rezept ausgesetzt: Die Erbringung eines bereits visualisierten und entgegengenommenen Rezepts von Seiten eines Leistungserbringers wurde ausgesetzt und wird in einem nächsten Moment abgeschlossen.  Dieser Status wird nur bei pharmazeutischen Rezepten angegeben.
  • Einzelne Leistung erbracht: Die Erbringung einer einzelnen Leistung auf einem Rezept mit mehreren Leistungen wurde erbracht. Die Erbringung einer der letzten offenen Leistung schließt die Verwendung des Rezeptes ab.
  • Rezept erbracht: Alle Leistungen einer Verschreibung wurden erbracht.
  • Annullierung des erbrachten Rezeptes: Annullierung des Rezepts von Seiten des Leistungserbringers. Das Rezept erhält erneut den Status eines entgegengenommenen Rezepts und kann auch in den Status eines Rezepts, das zu verwenden ist umgewandelt werden.
  • Verfallenes pharmazeutisches Rezept (nicht erbracht): nicht erbrachte Leistung da die Verwendungsfrist abgelaufen ist.
  • Datum: 24.11.2024

Dematerialisierte Verschreibungen für ambulante fachärztliche Leistungen, die ab dem 30.12.2024 ausgestellt wurden, sind für die Terminvereinbarung 180 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verschreibung ihre Gültigkeit und kann nicht mehr für die Vormerkung verwendet werden.
Verschreibungen, die vor dem 30.12.2024 ausgestellt wurden, müssen hingegen bis spätestens zum 30.12.2025 vorgemerkt und durchgeführt werden, gemäß den zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Regelungen (einschließlich der Ticketgebühr), auch wenn die Leistung durch die Einführung der neuen Wesentlichen Betreuungsstandards seit dem 30.12.2024 geändert oder gestrichen wurde.

  • Datum: 24.11.2024

Nein, es ist nicht möglich bereits verschriebene und vom Arzt oder von der Ärztin an das System übermittelte Verschreibungen abzuändern. Eine bereits in das System eingespeiste Verschreibung kann nur annulliert werden.

  • Datum: 24.11.2024

Verschreibungen im Rahmen von Hausvisiten werden weiterhin in Papierform erstellt, solange nicht die organisatorischen und technischen Voraussetzungen definiert und umgesetzt wurden (hinsichtlich Ausnahmen der Digitalisierung siehe Beschluss der Landesregierung Nr. 1526 vom 09/12/2014 „Start der schrittweisen Digitalisierung der ärztlichen Verschreibungen in Südtirol ab 15.01.2015“).

  • Datum: 24.11.2024

Leitlinien DEMA

Leitlinien für die Verwendung der dematerialisierten Verschreibung für fachärztliche Betreuung (vom 05/03/2020)

Start der schrittweisen Digitalisierung der ärztlichen Verschreibungen in Südtirol

Umsetzung der Dematerialisierung der zu Lasten des öffentlichen Gesundheitsdienstes gemachten ärztlichen Verschreibungen in Südtirol.

Letzte Aktualisierung: 24/10/2025