Begriffe und Bedeutungen zum Thema Wartelisten

Wartezeiten für ambulante Leistungen
Die Wartezeit beginnt mit dem Moment einer sanitären Notwendigkeit und endet mit der Antwort durch den ärztlichen Befund. Im Allgemeinen beschreibt die Wartezeit das zeitliche Intervall zwischen der Vormerkung und der Erbringung der fachärztlichen ambulanten Leistung über das institutionelle ELVS-System (entspricht also der Wartezeit, so wie sie von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird). Auf der entsprechenden Seite werden regelmäßig einige Indikatoren veröffentlicht, zu denen es spezifische Erläuterungen und ein illustratives Berechnungsbeispiel gibt.

Erstzugang und darauffolgende Zugänge zu ambulanten Leistungen
Für eine effiziente Verwaltung der Terminkalender und die Optimierung der Wartezeiten ist es wichtig, die Erstzugänge (a. Erstvisiten und Erstzugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen) und die darauffolgenden Zugänge (b. Kontrollvisiten und Folgezugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen) unterschiedlich zu behandeln.

a) Fachärztliche Erstvisiten und Erstzugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen
Hierbei handelt es sich um den ersten Kontakt mit dem Sanitätssystem um ein klinisches Problem zum ersten Mal in Angriff zu nehmen.
Als Erstvisiten werden außerdem Visiten an bereits bekannten Patienten mit chronischen Erkrankungen bezeichnet, die ein neues gesundheitliches Problem aufweisen, die eine Neubewertung und eine Überprüfung der Therapie verlangen.

b) Kontrollvisiten und Folgezugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen
Hierbei handelt es sich um Zugänge von Patienten mit schon erstellten Diagnosen und eventuell vorläufigem Therapieplan. Unabhängig vom Zeitpunkt des Erstzuganges dienen diese Visiten zum Beispiel der Überwachung von chronischen Krankheitsverläufen, der Erkennung von möglichen Komplikationen, der Überprüfung der Stabilisierung der Krankheit oder der Kontrolle nach einem Eingriff. Zu diesen gehören auch die Neubewertung der Therapiepläne und das onkologische Follow-Up.

Zugangswege zu ambulanten Leistungen
Der Zugang zu fachärztlichen ambulanten Leistungen in öffentlichen und privaten vertragsgebundenen Strukturen erfolgt über die Verschreibung durch einen Arzt des Südtiroler Sanitätsbetriebes oder einen vertragsgebundenen Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Kinderarzt freier Wahl, betriebsinterner Facharzt/Sumaisti) oder, falls vorgesehen, den Arzt einer privaten Struktur, mit Ausnahme jener Leistungen, für welche der direkte Zugang vorgesehen ist. Die Verschreibung muss auf einem Rezept des Landesgesundheitsdienstes ausgestellt sein und die klinische Fragestellung, den diagnostischen Verdacht oder die Diagnose enthalten.

Prioritätsklassen
Die Prioritätsklasse ist ein wichtiges Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den fachärztlichen ambulanten Leistungen in einer, dem Gesundheitszustand angemessenen Zeitspanne zu garantieren. In keinem Fall darf die Zuweisung einer Prioritätsklasse dazu verwendet werden, die Wartezeit in beliebiger und willkürlicher Weise zu verkürzen: Die Prioritätsklasse muss gemäß dem effektiven Gesundheitszustand des Bürgers / der Bürgerin bestimmt werden.

Der verschreibende Arzt hat bei einem Erstzugang (Erstvisite oder Erstzugang zu einer diagnostischen-therapeutischen Leistung) die Möglichkeit, auf der Verschreibung eine der folgenden Prioritätsklassen festzulegen.

U = dringend
Die Leistung ist ehest möglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage zu erbringen. Auch bekannt als "Prior".
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt direkt über die Notaufnahme einer Krankenhausstruktur und ohne Vormerkung. Der Patient benötigt die Verschreibung, welche die klinische Fragestellung oder den diagnostischen Verdacht sowie den Vermerk „dringend“ enthält.

B = prioritär
Die Gesundheitsleistung muss innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage erbracht werden.
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung und ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung.

D = aufschiebbar
Die Gesundheitsleistung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage bei Fachvisiten und innerhalb von 60 Tagen nach Anfrage bei diagnostisch-instrumentellen Leistungen erbracht werden. 
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung und ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung.

P = programmiert
Die Gesundheitsleistung kann über einen längeren Zeitraum geplant werden, da diese auf Prognose, Schmerzen, Dysfunktion oder Behinderung keinen Einfluss hat und muss innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage erbracht werden.
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung und ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung.

Falls der verschreibende Arzt keine Prioritätsklasse wählt, wird die Leistung mit der Prioritätsklasse „P-programmierbar“ behandelt.

Bei der Verschreibung einer Kontrollvisite oder eines Folgezugangs zu einer diagnostischen-therapeutischen Leistung ist die Angabe einer Prioritätsklasse nicht vorgesehen. Allerdings kann der verschreibende Arzt ein richtungsweisendes Datum für die Leistungserbringung auf der Verschreibung vermerken.

Garantiebereich
Der Garantiebereich bezieht sich auf das Gebiet, für das die öffentliche Hand für die rechtzeitige Versorgung mit Erstzugänge zuständig ist. In Südtirol entspricht der räumliche Garantiebereich dem gesamten Provinzgebiet.

Schutzpfad
Für den Fall, dass der Sanitätsbetrieb nicht in der Lage ist, die vom Bürger angeforderte Leistung innerhalb der von der spezifischen Priorität vorgesehenen Frist zu erbringen, werden private konventionierte Strukturen identifiziert, die das Angebot des Sanitätsbetriebs ergänzen. Wenn auch in diesem Fall das Angebot nicht ausreicht, gibt der Sanitätsbetrieb dem Bürger die Möglichkeit, sich an eine private Struktur zu wenden und einen Beitrag zu den anfallenden Kosten zu verlangen (indirekte Betreuung). Schließlich gibt es noch den Zugang über die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit, d. h. Leistungen, die von den Fachärzten des Sanitätsbetriebs nach freier Wahl des Bürgers außerhalb der normalen Arbeitszeiten privat erbracht werden, wobei sie die ambulanten und diagnostischen Mittel des Krankenhauses und des Territoriums nutzen.

Erhebung der Wartezeiten (ex-ante)
Die erfasste Wartezeit ist die Ex-ante-Wartezeit, d.h. die Zeit, die dem Bürger zum Zeitpunkt der Vormerkung mitgeteilt wurde, unter Berücksichtigung der vom verschreibenden Arzt angegebenen Prioritätsklasse. Sie wird in Tagen gemessen und errechnet sich aus der Zeitspanne zwischen dem Datum des Kontakts des Bürgers mit dem ELVS-System für die Vormerkung und dem für die Erbringung zugewiesenen Datum, d.h. dem Datum des Termins.Weitere Informationen zur Methodik und zu den Indikatoren stehen auf der Seite über die Veröffentlichung der Wartezeiten zur Verfügung.