Sozialdienst im Krankenhaus

Die Hauptaufgabe des Sozialdienstes im Krankenhaus ist die Beratung und psychosoziale Betreuung von PatientInnen und Angehörigen, die infolge von Krankheit gezwungen sind, ihr Leben und ihren Alltag neu zu organisieren. 

Problemsituationen können sich aufgrund des hohen Alters, aufgrund von Traumen mit Folgen wie Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit ergeben oder in Zusammenhang mit chronischen oder degenerativen Erkrankungen auftreten.

Sozialarbeit betont daher die Alltags- und Lebensweltorientierung der Patienten und ist im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes bestrebt, die Person in ihrem persönlichen, familiären und soziokulturellen Kontext wahrzunehmen.

Der Krankenhaus-Sozialdienst richtet sich an stationär aufgenommene Patienten und bietet Betreuung, Beratung und Unterstützung an, um dem Hineinschlittern in soziale Notlagen vorzubeugen.
Für alle Patientengruppen wird professionelle Beratung, Vernetzungsarbeit und geschützte Entlassung, Kontakt mit verschiedenen sozialen Einrichtungen und Diensten im Sinne einer Integrationsarbeit zwischen Krankenhaus und territorialen Diensten geboten.

Der/die SozialassistentIn hilft dem Patienten sich, durch gezielte Gesprächsführung, mit der problematischen Situation auseinander zu setzen, um dann gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Dies geschieht durch:

Sozialberatung, die je nach Situation unterschiedlich sein kann:

  • Beratungs- und Orientierungsgespräch zur Klärung von krankheitsbedingten Problemen und Bedürfnissen,
  • unterstützende Gespräche, um die persönlichen und familieninternen Ressourcen zu erkennen, einzuschätzen und zu aktivieren,
  • Gespräche, die darauf ausgerichtet sind, eine Problemsituation genau zu studieren und zu erfassen, um dann gezielte externe Hilfeleistungen zu organisieren

Vermittlung bzw. Vernetzung von vorhandenen Ressourcen durch:

  • Individualisierung und Einbindung von Personen (Angehörigen, Freunde, BetreuerInnen, Freiwillige), die den Patienten unterstützen können,
  • Aktivierung und Zusammenarbeit mit den zuständigen sozialen Diensten auf dem Territorium

Geschützte Entlassung, die dem Patienten eine Weiterbetreuung im familiären Umfeld oder in einer geschützten Umgebung ermöglicht:

  • Meldung an die Sozialdienste oder Hauspflegedienste der zuständigen Sozialsprengel,
  • Hilfestellung bei Einleitung der nötigen Prozeduren zur Aufnahme in Alters- und Pflegeheime.

Beratung und Hilfestellung in Bezug auf Ansuchen zur:

  • Anerkennung der Zivilinvalidität/ Begleitzulage
  • Arbeitsinvalidität
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Anerkennung des Handicaps laut Gesetz Nr. 104/92
  • Arbeitsvermittlung im Sinne des Gesetzes 68/99
  • Pflegesicherung laut Landesgesetz Nr. 9/2007
  • Verteilung von prothetischen Hilfsmitteln
  • finanziellen Situation

Die Sozialassistentin ist sich bewusst, dass die Person bei jeder Intervention im Mittelpunkt zu stehen hat. Sie betrachtet und empfängt jede Person, die mit einem Anliegen vorstellig wird, als einzigartig und verschieden von anderen Personen in ähnlicher Lage und ordnet sie in ihr ganz individuelles Lebensumfeld und ihr spezielles Beziehungsleben ein. 

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