Ticketbefreiungen

Der Zugang zu den Gesundheitsleistungen erfolgt für alle Betreuten entweder kostenlos oder über eine Kostenbeteiligung („Ticket“), wobei für bestimmte Personengruppen eine Ticketbefreiung vorgesehen ist.

Eine Ticketbefreiung wird gewährt infolge von:

  • Alter und Einkommen
  • Vorbeugung in festgelegten Bereichen
  • Krankheit (Pathologie), Invalidität oder einer besonderen Situation (Schwangerschaft, Haft, Organ- oder Blutspende, usw.)
  • sozialer Bedürftigkeit.

Einige Befreiungen gelten nur auf Landesebene.

Für nicht ticketbefreite Patienten entspricht die Kostenbeteiligung für fachärztliche und diagnostische Leistungen den Kosten, die im Landestarifverzeichnis festgelegt wurden bis zu einem Höchstbetrag von € 36,15 pro Verschreibung, wobei die über diesen Höchstbetrag hinausgehenden Beträge vom Landesgesundheitsdienst übernommen werden.

Für weitere Informationen zu den in der Autonomen Provinz Bozen geltenden Befreiungen wird auf die zusammenfassenden Tabellen zu den Befreiungen und den krankheitsbedingten Leistungen verwiesen, die auf der Website der Provinz Bozen unter folgendem Link veröffentlicht sind. Wählen Sie dazu den Abschnitt „Befreiung von der Selbstbeteiligung („Ticket“)“ aus.

Letzte Aktualisierung: 19/08/2025