Überwachungstätigkeiten

  • Inspektionen von Unternehmen zur Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften in Bezug auf die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Arbeitshygiene gemäß Art. 13 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 81/2008;
  • Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften zur Gesundheit der Arbeitnehmer und zur Arbeitshygiene;
  • Kontrolle der Durchführung der vorbeugenden und regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen durch die Betriebsärzte gemäß Art. 41 des Gesetzesdekrets 81;
  • Überprüfung der Ausbildung der verschiedenen Präventionsfachkräfte (Arbeitnehmer, Leiter des Präventions- und Schutzdienstes, der Sicherheitssprecher, Vorgesetzte und Führungskräfte, Arbeitgeber, zuständige Ärzte, Sicherheitskoordinatoren, Asbestsanierungsleiter);
  • Abgabe von Stellungnahmen zur Beschäftigung von Minderjährigen bei Arbeiten, die gemäß Gesetz 977/67 verboten sind, in Bezug auf Aspekte der Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin
  • Untersuchungen zu ärztlichen Befunden und von Ärzten erstellten Meldungen über Berufskrankheiten;
  • Untersuchungen aufgrund von Meldungen über Berufskrankheiten, Befunden, Hinweisen und Vollmachten der Staatsanwaltschaft Kontrolle der Arbeitspläne für Asbestentfernungs- und -entsorgungsarbeiten und Überwachung der Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitshygiene bei der Durchführung dieser Arbeiten

Letzte Aktualisierung: 22/10/2025