Einen Termin absagen? Passt!
Einen Termin absagen im Südtiroler Sanitätsbetrieb ist ganz einfach! Sie können ihre Termine rund um die Uhr selbst verwalten: sagen Sie bis spätestens zwei Tage vorher über Telefon, SaniBook oder Chatbot ab. So vermeiden Sie eine Verwaltungsstrafe.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine rund um die Uhr und auch an Wochenenden selbst verwalten: entweder über den automatisierten Telefonabsagedienst, die SaniBook-Website und -App oder einen Chatbot auf jeder Internetseite des Sanitätsbetriebs (unten rechts).
Ab dem 1. Jänner 2025 gelten neue Regeln zur Absage von vorgemerkten fachärztlichen Leistungen: Termine können künftig bis spätestens zwei ganze Kalendertage vor dem Termin (Tag der Absage und Tag der Vormerkung zählen nicht) abgesagt werden, um eine Verwaltungsstrafe von 40 Euro (plus 15 Euro für die Kosten der postalischen Zustellung) zu vermeiden.
Achtung
Mit 1. November 2025 wird die Regelung der zu verhängenden Verwaltungsstrafe bei nicht erfolgter rechtzeitiger Absage oder Verschiebung nun auch auf Laborleistungen ausgedehnt. Ab diesem Datum müssen beispielsweise zwischen einer vorgemerkten Blutabnahme und der rechtzeitigen Absage oder Verschiebung mindestens zwei Tage liegen. Ein Termin für den 18. eines Monats muss also spätestens am 15. abgesagt oder verschoben werden, um der Verwaltungsstrafe zu entgehen.
Das Ausstellungsdatum des ärztlichen Zeugnisses, das als Rechtfertigung der nicht oder verspäteten Absage der vorgemerkten Visite vorgelegt wird, darf höchstens der zehnte Tag nach dem letztem Krankheitstag sein.
Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Dienstleistungen.
Dienstleistungen
Kontakte
Amt für Krankenhaus- und ambulante fachärztliche Leistungen
Adresse:
Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D
39100 Bozen (BZ)
- Tel.: +39 0471 435 386
- Tel.: +39 0471 435 393
- E-Mail: dema@sabes.it
Dr.in Magda Cavallucci
Amtsdirektorin
Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D
39100 Bozen (BZ)
Tel.: +39 0471 435 394
Amt für landesweite einheitliche Vormerkstelle (ELVS)
Adresse:
J.-Ressel-Straße 2/F
39100 Bozen (BZ)
- Tel.: +39 (0471, 0472, 0473, 0474) 100 100
- E-Mail: prenotazioni@sabes.it
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 16:00 Uhr
Downloads
Formulare und Anlagen
Absage einer vorgemerkten Visite - Neue Regelung ab 01.01.2025
- Betriebliche Prozedur für die Verwaltungsstrafen bei unterlassener Absage von einer Vormerkung einer ambulanten fachärztlichen Leistung - gültig für Vormerkungen ab dem 01.01.2025 (.pdf) [209 kB]
- Antrag um Annullierung der Verwaltungsstrafe zur unterlassenen oder verspäteten Absage einer Vormerkung – Rechtfertigungsschreiben (.pdf) [570 kB]
- Ausnahmen Absagen (.pdf) [117 kB]